Als gesetzlich krankenversicherte/r Patient/in erhalten Sie Ihr Rezept für Medikamente nach der Anforderung als E-Rezept. Alle anderen Rezepte können am übernächsten Arbeitstag in der Praxis abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte, die während eines Praxisurlaubs angefordert werden, frühestens drei Arbeitstage nach dem Urlaub abgeholt werden können. Unsere aktuellen Urlaubszeiten finden Sie unter „Aktuelles“.
Bitte denken Sie als gesetzlich krankenversicherte/r Patient/in daran, dass Ihre Versichertenkarte im jeweils aktuellen Quartal eingelesen worden sein muss. Alternativ können Sie diese auch bei Abholung eines Rezeptes in der Praxis einlesen lassen.
