Rezeptanforderung

Hier können Sie bequem online Ihre Rezepte und Verordnungen anfordern.

Medikamentenverordnungen

Für gesetzlich Versicherte:
Sie erhalten Ihr Rezept nach der Anforderung als E-Rezept und können es direkt in der Apotheke einlösen.
Voraussetzung ist, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.

Für privat Versicherte:
Das Rezept liegt in der Regel ab dem übernächsten Arbeitstag innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten in der Praxis bereit.

Andere Verordnungen

Verordnungen für Lymphdrainage oder Kompressionsstrümpfe liegen in der Regel ab dem übernächsten Arbeitstag innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten zur Abholung in der Praxis bereit.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihre Versichertenkarte mit.

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
08:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Quartale:
1. Quartal: 01.01. – 31.03.
2. Quartal: 01.04. – 30.06.
3. Quartal: 01.07. – 30.09.
4. Quartal: 01.10. – 31.12.

Wichtig:
Während unserer Abwesenheitszeiten (z. B. Urlaub, Fortbildung oder Krankheit) angeforderte Rezepte sind ab dem übernächsten Arbeitstag nach unserer Rückkehr abholbereit. Aktuelle Abwesenheitszeiten finden Sie unter „Aktuelles“.

Nach oben scrollen