Wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde, können Sie hier bequem Rezepte anfordern.
Quartalszeiten:
1. Quartal: 01.01. – 31.03.
2. Quartal: 01.04. – 30.06.
3. Quartal: 01.07. – 30.09.
4. Quartal: 01.10. – 31.12.
So funktioniert es:
Medikamente: Sie erhalten Ihr Rezept nach der Anforderung als E-Rezept und können es direkt in der Apotheke einlösen. Voraussetzung ist, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.
Andere Verordnungen (z. B. für Privatpatienten, Lymphdrainage oder Kompressionsstrümpfe): Diese liegen in der Regel ab dem übernächsten Arbeitstag nach der Anforderung zur Abholung in der Praxis bereit.
Wichtig:
Während unserer Abwesenheitszeiten (z. B. Urlaub, Fortbildung oder Krankheit) angeforderte Rezepte sind ab dem übernächsten Arbeitstag nach unserer Rückkehr abholbereit. Aktuelle Abwesenheitszeiten finden Sie unter „Aktuelles“.
